AGB's
| Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) des Spa & Fitness Resort RupertusTherme Allgemeines Mit dem Lösen des Eintritts in das Spa & Fitness Resort RupertusTherme erkennt jeder Gast die AGB sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffene Regelungen an. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung der Einrichtungen sowie für Schäden, die in Folge der Nichteinhaltung der AGB entstanden sind, ist der Gast gegenüber dem Spa & Fitness Resort RupertusTherme schadenersatzpflichtig. Die Servicemitarbeiter des Spa & Fitness Resort RupertusTherme haben für die Einhaltung der AGB zu sorgen. Sie üben gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus und sind befugt, Personen, die gegen die AGB oder die sonstigen zur Aufrechterhaltung getroffenen Regelungen verstoßen bzw. den Betriebsablauf erheblich stören, vorübergehend oder dauernd von der Benutzung der Einrichtungen auszuschließen. Das Einrittsgeld wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet. |
1. Dem Gast ist aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme, zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung der hygienischen Vorschriften und der betrieblichen Ordnung folgendes nicht gestattet:
Thermen- und SaunaLandschaft: Liege- und Ruheflächen, Beckenumgänge und Badeplatten, Dusch- und Sanitärbereiche, in und vor den Saunakabinen einschl. Marktplatz; im gesamten WellnessCenter und FitnessCenter;
2. Das Tragen von Badeschuhen wird zur Vermeidung von Unfällen und aus hygienischen Gründen empfohlen; 3. Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, ist die Benutzung der Einrichtungen untersagt und können zum Verlassen der RupertusTherme aufgefordert werden, insbesondere:
4. Der Eintritt für Kinder unter 7 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet; 5. Die Nutzung der SaunaLandschaft ist Personen unter 16 Jahren nicht gestattet, die Nutzung der Solarien ist Personen unter 18 Jahren nicht gestattet; 6. Fundgegenstände sind an die Mitarbeiter der RupertusTherme abzugeben, sie werden 1 Monat aufbewahrt. 7. Bei Aufenthalt in den gastronomischen Bereichen (Restaurant, Bistro, CafeLounge) sind Körperteile (auch Oberkörper) angemessen zu bedecken (Bademantel, großes Bade- und Saunahandtuch. Das Tragen von Freizeitkleidung, welche keine Badekleidung darstellt, ist nicht gestattet. Öffnungszeiten und Eintrittspreise 8. Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise der Einrichtungen sind durch Aushang im Eingangsbereich öffentlich bekannt gegeben; 9. Die RupertusTherme kann die Benutzung der Einrichtungen ganz oder teilweise einschränken ( z.B. für Therapie- und Kursanwendungen, Veranstaltungen, FKK-Schwimmen u.ä. ) Während der Kurszeiten jeglicher Art ist die Nutzung des Präventionsbereiches (Therapiebecken) nur den angemeldeten Teilnehmern gestattet. Gäste die sich trotz rechtzeitiger Information dem verwähren, können aus der RupertusTherme verwiesen werden. Ersatzansprüche jeglicher Art gegenüber der RupertusTherme sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Zahlungsarten 10. Bargeld, MaestroCard (EC-Card), VisaCard, MasterCard, (für eine Zahlung mit Kreditkarte beträgt der Mindestumsatz 10,00 €) Chipnutzung/-haftung 11. Die Aufenthaltszeit in den Einrichtungen beginnt mit Erwerb und Ausstellung des Eintrittstarifes in Form eines Transponderchip; Jeder Gast ist verpflichtet die Drehkreuzanlagen ordnungsgemäß durch das Einlesen seines Transponderchip zu passieren; Der Transponderchip ist ausschließlich am Tag der Ausstellung aktiv, muss bis spätestens Betriebsende im Ausgangsdrehkreuz abgeworfen oder beim Empfangspersonal abgegeben werden; Ein Nichteinwerfen/Nichtabgeben des Transponderchip gilt als Diebstahl und kann zur Anzeige gebracht werden; 12. Der „Check in Kassenbeleg“ ist bis zum Verlassen der RupertusTherme für Nachweiszwecke aufzubewahren. 13. Der Transponderchip ist während der Nutzung der Anlage am Körper (Armgelenk ) zu tragen und den Mitarbeitern der RupertusTherme auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen; 14. Mit dem Erwerb des Eintrittstarifes wird dem Gast auf seinem Chip ein Kreditlimit in Höhe von 80,00 € gewährt, dieses kann er bei Wunsch auf 130,00 € erweitern lassen. Dieses Kreditlimit dient der Buchung sämtlicher im Haus in Anspruch genommener Leistungen auf den Transponderchip. Diese Leistungen müssen vor dem Verlassen der RupertusTherme beim Empfangspersonal beglichen werden. Ein Nichtbegleichen in Anspruch genommener Leistungen gilt als Zechprellerei und kann zur Anzeige gebracht werden; 15. Bei Verlust des Transponderchip ist der Gast verpflichtet diesen beim Personal zu melden; Bei Verlust des Transponderchips wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dem Gast ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt. 16. Bei Verlust des Transponderchip werden die in den Garderobenschränken und Wertschließfächern befindlichen Gegenstände erst an den Gast ausgehändigt, wenn dieser seine Schranknummer nennen und er sich als eindeutiger Besitzer dieser Gegenstände ausweisen kann. Eine Schrank- bzw. Wertfachöffnung bei Chipverlust und Nichtwissen der Schranknummer kann durch das Personal erst nach Betriebsende erfolgen. Sonderveranstaltungen 17. Zu Sonderveranstaltungen gelten spezielle Eintrittsentgelte. Ermäßigungen, Fitnessabonnements, Gutscheine jeglicher Art ( außer speziell für die Veranstaltung ausgestellte Gutscheine ) haben, soweit nicht anders angekündigt, keine Gültigkeit. Haftung 18. Jeder Gast ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Garderobenschränke und Wertschließfächer ordnungsgemäß zu verschließen. Wertgegenstände sind in den dafür vorgesehenen Wertschließfächern zu deponieren. Für die Aufbewahrung der eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Ein Schadenersatzanspruch gegenüber der RupertusTherme ist ausgeschlossen. 19. Jeder Gast benutzt die Einrichtungen, einschließlich der Attraktionseinrichtungen wie z.B. Strömungskanal, Unterwasserliegen etc. auf eigene Gefahr. Das Spa & Fitness Resort RupertusTherme haftet für Personen, Sach- oder Vermögensschäden nur bei betriebseigenen/r Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch hinsichtlich der auf den Parkplätzen abgestellter Fahrzeuge. 20. Unfälle und erlittene Schäden sind unverzüglich unter Darlegung des Sachverhaltes und unter Angabe etwaiger Zeugen den Mitarbeitern der RupertusTherme anzuzeigen. Die AGB treten am 24.03.2005 in Kraft, zuletzt geändert am 26.07.2010 Dirk Sasse Geschäftsführer |
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- Die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten und Farbfernsehgeräten;
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel ( z.B. Alkohol ) stehen;
Den Mitarbeitern der RupertusTherme ist der Transponderchip auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.
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